Jetzt kommen die Zisterzienser ins Spiel, die das Kloster betrieben. Und dieser Orden hatte strikte Regeln, was das Beerdigen angeht.
Zuerst war es untersagt, Fremdbestattungen in Klöstern vorzunehmen. Diese Regel wurde zwischen 1134 und 1260 immer weiter aufgeweicht. War doch die Bestattung einer hochrangigen Person immer mit einer Memorialstiftung oder anderer finanzieller Unterstützung verbunden.
Borwin I. ließ seinen Vater zwischen 1219 und 1225 von Lüneburg nach Bad Doberan umbetten.
Zu diesem Zeitpunkt durfte man hochrangige Personen nur auf dem Klosterfriedhof bestatten lassen. Das wollte Borwin I. nicht. Also wurde wahrscheinlich ein Anbau als Grabkapelle errichtet, auf der Seite des Klosterfriedhofes, mit einer Pforte ins Klosterinnere.
An den Friedhof auf dieser Seite erinnert heute das um 1250 errichtet Beinhaus.