Handwerk hat goldenen Boden – Teil 1 – Fliesenleger
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Mir ist aufgefallen, dass ich bisher noch nichts zu unseren Fliesen- und Bodenlegern geschrieben habe.
Diese fehlende Aufmerksamkeit haben sie nicht verdient. Beide trugen zu einem schönen, einladenden Ambiente im Inneren des Hauses bei.
Ende 2024 sind die Gewerke eingestiegen und mittlerweile nur noch mit Restarbeiten beschäftigt.
Toiletten und Bäder
Die ersten Bilder gefliester Badezimmer habe ich im Ordner vom 28.12.2024 gefunden. Damals ging es darum, die Bauarbeitertoilette in das Haus zu verlegen. Die öffentlichen Toiletten im Dach boten sich an. Das dieses Provisorium bis heute so ist, ist eine andere Geschichte.
Anfang 2025 folgten dann die anderen öffentlichen Toiletten und die Bäder der Ferienunterkünfte. Insgesamt verfügt das Amtshaus über 7 öffentliche Toiletten, 8 Badezimmer in Ferienunterkünften und 2 Mitarbeitertoiletten. Als wir die Planung der öffentlichen Toiletten vornahmen, waren wir noch Old School und trennten männlich und weiblich. Das würde ich heute nicht mehr machen. Unisex-Toiletten bieten 2 Vorteile. Sie sparen Raum und lange Schlangen am Damen-WC.
Wie die Ferienunterkünfte selbst, gleicht kaum ein Badezimmer einem anderen. Wir können sogar einige Zimmer über das Badezimmer definieren:
Fördermittel
Im September 2023 haben wir uns überlegt, einen weiteren Vorstoß in Richtung Fördermittel zu starten. Dieses Mal wollten wir die brandenburgische Denkmalförderung anzapfen, um den Innenausbau fördern zu lassen.
Das war gar nicht so leicht, da sie in der Regel nur Projekte unterstützen, die kurz vor dem Verfall stehen. Unsere Chancen wären größer gewesen, hätten wir die Mittel 2020 beantragt. So erhielten wir zunächst eine Ablehnung. Im Sommer 2024 gab es für ein finanziell abgespecktes Projekt doch noch eine Zusage.
Wir haben unseren Antrag wie folgt formuliert:
„Sanierung der Fußböden in den repräsentativen Räumen des Amtshauses Flecken Zechlin“.
Ursprünglich war der Plan, die Fußböden im Café, Frühstücksraum und Foyer, sowie in den gemeinschaftlich genutzten Räumen der ersten Etage fördern zu lassen.
Die Denkmalbehörde, die uns eigentlich unterstützte, lehnte Café und Frühstücksraum ab. Warum, konnten wir erst bei einem Vororttermin im Oktober 2024 klären.
Für die beiden Räume hatten wir sogenannten Mirkrozement geplant. Dieser wird, nur Millimeter dick, auf den Estrich aufgetragen. Und da liegt der Hase im Pfeffer begraben. Der Estrich erfüllte nicht die Anforderungen des Denkmalschutzes. Unser Architekturbüro hat hier den falschen Estrich eingeplant. Dazu muss man fairerweise sagen, dass eine Förderung zum Zeitpunkt der Planung nicht aktuell war. Egal wie, das Kind war in den Brunnen gefallen, was also tun?
Damit die Fördermittel nicht verfallen, erweiterten wir die „repräsentativen“ Räume. Anstelle des Cafés und Frühstücksraums nahmen wir den großen Raum im Keller und das Dachgeschoss dazu. Zusätzliche Arbeit für unsere Fliesen- und Bodenleger.
Die Fußböden im Café sowie Frühstücksraum wurde lediglich geschliffen und versiegelt. Dadurch sind sämtliche Risse oder Farbflecken sichtbar, die Trockenbauer, Maler und andere Handwerker hinterlassen haben.
Weil ich gerade mit Sprichwörtern jongliere; an diese Stelle passen:
„Handwerk hat goldenen Boden“
oder
„Wo gehobelt wird, fallen Späne“
Der Ziegelboden
In den jetzt definierten repräsentativen Räumen wurde ein handgemachter Ziegelboden verlegt. Da die Ziegel direkt für uns gebrannt wurden, mussten wir lange auf sie warten. Am 14. November 2024 kam der korrigierte Förderbescheid. Die erste Ziegellieferung erfolgte am 12. März 2025.
Diese wurden dann auch umgehend verlegt.
Die Konditorei
Ein weiterer interessanter Raum für unsere Fliesenleger war die „Tortenküche“ oder „Konditorei“.
Für die Wände genügt ein abwischbarer Belag, für den Fußboden nicht. Hier findet die Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) Anwendung. Es handelt sich um die „Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A1.5 – Fußböden“ und umfasst 19 Seiten. Die Konditorei erfordert die Rutschgefahr-Gruppe R12.
Ich möchte euch hiermit daran teilhaben lassen, wie diese Rutschhemmung ermittelt wird:
„ Eine Prüfperson mit Prüfschuhen begeht in aufrechter Haltung mit Schritten einer halben Schuhlänge vor- und rückwärts den zu prüfenden Bodenbelag, dessen Neigung vom waagerechten Zustand beginnend bis zum Winkel des Ausrutschens (α) gesteigert wird (siehe Abbildung 1). Dieser sogenannte Winkel des Ausrutschens ist der Winkel, bei dem die Prüfperson nicht mehr sicher gehen kann und zu rutschen beginnt. Der Winkel des Ausrutschens wird auf mit Gleitmittel bestrichenem Bodenbelag ermittelt. Der erreichte mittlere Winkel des Ausrutschens dient anschließend zur Beurteilung des Grades der Rutschhemmung… „
In diesem Zusammenhang fand ich die Regelung kurios, dass man von Raum zu Raum nur eine Rutschhemmungsklasse weiter verlegen darf. Wir haben also R12 in der Konditorei, R11 im kleinen Flur davor und R10 im nächsten Raum mit den üblichen Küchenfliesen.
Ich hätte nicht gedacht, dass es über Fliesen so viel zu schreiben gibt.
Die Bodenleger bekommen einen 2. Teil.
Quelle:
Ausschuss für Arbeitsstätten – ASTA-Geschäftsführung – BAuA – www.baua.de
