Zwischenspiel_Denkmal

Das Wort „Denkmal“ stammt von dem griechischen Wort „mnēmósynon“ und ist eine Art wörtliche Übersetzung. In dem Wort steckt „Gedächtnis“ und „Zeichen“, also sinngemäß  „Zeichen zur Erinnerung“

Schon sehr früh gab es Gesetze zum Schutz besonders gefährdeter Bauten.

•Um 340: Constantius II. verbietet, Steine, Säulen und Marmor von Grabmälern zum
Hausbau oder zur Veräußerung zu entfernen (Cod. Theod. IX, 17,1; 17,4).
• 342 (oder 346): Constantius II. an den Praefectus urbis: Die Tempel außerhalb der Mauern
Roms sind unversehrt zu bewahren, auch wenn der Aberglaube auszurotten ist (Cod.
Theod. XVI, 10,3).

(aus Vorlesungsmaterial zum WS der TU Dresden 2006/2007 von Prof. Dr. Hans-Rudolf Meier)  

Das, was wir heute unter Denkmalschutz verstehen, kam erst sehr viel später.

Im Jahr 1815 verfasste Karl Friedrich Schinkel ein Memorandum zur Denkmalpflege, in dem er unter anderen die Erstellung eines Denkmalverzeichnisses anregte.

Noch einmal viele Jahre später,  in den 1970er Jahren wurden in den einzelnen Bundesländern und der DDR Denkmalschutzgesetze erlassen. 1975 war auch das „Europäische Denkmalschutzjahr“

Das Amtshaus in Flecken Zechlin seit 1722

Amtshaus Flecken Zechlin März 2021
Ansicht des Amtshauses in Flecken Zechlin im März 2021
Ausschnitt E. Gaertner 1870
Ausschnitt E. Gaertner 1870 - Ephraim Palais Bln.

Das Amtshaus in Flecken Zechlin wird im Denkmalpflegereport des Jahres 2016/2017 auf Seite 55 erwähnt:

Die Überschrift lautet: „Totalverlust zu befürchten“

Durch jahrzehntelang unterbliebene Baupflege und Leerstand seit 1985 weist das
ehemalige Amtshaus in Flecken Zechlin erhebliche Schäden auf. Sofern nicht umgehend
Notsicherungen erfolgen, ist der Totalverlust des Baudenkmals unvermeidbar.

Was bedeutet es nun für uns, dieses Denkmal erworben zu haben?

Auf jeden Fall ein wenig Stolz, dass wir dazu beitragen können, dass dieses alte Gebäude erhalten bleibt.

Auf der anderen Seite natürlich eine Menge Mehraufwand und die Notwendigkeit, zusätzlichen Behörden Mitspracherecht zu gewähren. 

Da wäre zum Beipiel die untere und die obere Denkmalschutzbehörde. Dazu kommen:

  • Restaurator(in)
  • Bauforscher(in)
  • Archäologe(in)
  • Landschaftsarchitekt(in)
  • und mal schauen, wer noch

Diejenigen von ihnen, die wir bis jetzt kennengelernt haben, sind mit Begeisterung dabei. Sie freuen sich, dass sich jemand für das Amtshaus gefunden hat.

Und, das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich erwähnen, sie tragen keine Schuld daran, dass sich das Haus in diesem desolaten Zustand befindet. Ganz im Gegenteil, es muss frustrierend sein, von Berufs wegen an Denkmälern vorbei zu kommen und nichts machen zu können.

Natürlich waren auch wir darüber verärgert, dass jahrzehntelang nichts an dem Haus getan wurde. Mit viel geringeren Kosten als heute, hätte sich der Verfall bremsen lassen. Die alte Bausubstanz im Inneren könnte noch erhalten sein. 

In diesem Kontext ist es  schon fragwürdig, wenn eine der ersten Auflagen lautete, eine professionelle Fotodukumentation über den Istzustand des Hauses erstellen zu lassen. Ziel ist es, den historischen Zustand für die Nachwelt aufzuheben, bevor er durch Bauarbeiten verändert wird. Diese Fotodokumentation hätte am Beginn des Leerstandes Sinn gemacht, jetzt dokumentiert sie den Zerfall des historischen Zustandes. Und den Mut der Restauratoren Räume zu betreten, die einsturzgefährdet sind. Neben den Fotos der Räume wurden auch Aufzeichnungen und Analysen der Innenputze durchgeführt.

Wirklich eine tolle und bewundernswerte Arbeit, aber ein trauriges Beispiel dafür, dass man mit so etwas warten muss, bis sich jemand findet, der bezahlt.

Fotodokumentation der Restauratorin 2019
Fotodokumentation der Restauratorin 2019
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